Was bedeutet BAFA förderfähig?
Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien im Energiemarkt. Das Ziel der Förderung ist, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig:
Die Errichtung und Erweiterung von
- Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
- Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
- automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
- handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
- effizienten Wärmepumpen,
- besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien: - Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
- Ich habe den gewünschten Artikel nicht gefunden
- Ich benötige Hilfe bei der Produktauswahl
- Ich benötige Hilfe bei der Installation
- Pflicht für Neubauten - Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
- Was passiert, wenn ein Artikel defekt ist?
- Was passiert, wenn meine Sendung verloren geht?
- Wie funktioniert die Rücksendung?
- Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung
- besonders effiziente Wärmepumpen.
Neben den eben beschriebenen Fördertatbeständen gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer z. B. Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt. Eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten kann zusammen mit den Antragsformularen heruntergeladen werden.
Nähere Informationen zu den einzelnen Fördersegmenten sowie die Antragsvoraussetzungen und -Formulare finden Sie unter www.bafa.de. In der Übersicht "Basis-, Bonus- und Innovationsförderung MAP 2009" finden Sie dort auch genaue Informationen zu den einzelnen Förderbeträgen bezogen auf die jeweiligen Heizsysteme wie Solaranlagen, Pelletkessel, Scheitholzvergaser, Wärmepumpen etc.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433-437
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908-625
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